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AVIVA-BERLIN.de im November 2024 - Beitrag vom 19.12.2008


Familiengesetzliche Änderungen ab 2009
AVIVA-Redaktion

Das Bundesfamilienministerium stellt seine Vorhaben und die wesentlichen Gesetzesänderungen ab dem 1. Januar 2009 vor: Erhöhtes und gestaffeltes Kindergeld, neue Steuervorteile für haushaltsnahe ...




... Dienstleistungen, Bundesförderung für mehr Tagesmütter und Kita-Personal.

Die Bundesregierung baut ihre Unterstützung für Familien im kommenden Jahr weiter aus. Mit dem Familienleistungsgesetz sollen Familien mit Kindern gezielt finanziell gefördert und steuerlich entlastet werden. Außerdem tritt das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es beschleunigt den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes und eröffnet so den Eltern echte Wahlmöglichkeiten. Ein neues Modellprogramm gibt wertvolle Impulse für generationenübergreifendes Freiwilliges Engagement. Hinzu kommen die Großelternzeit zur Unterstützung von jungen Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder und die deutliche Aufstockung des Programms "Schulverweigerung - Die 2. Chance".

"Auch 2009 werden wir Familien in Deutschland ganz gezielt dort helfen, wo der Schuh am meisten drückt", sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Ursula von der Leyen. "Wenn wir klug und nachhaltig in die Zukunft und Stabilität unseres Landes investieren wollen, dann sind die Bildung unserer Kinder und die Unterstützung von Familien mit älteren pflegebedürftigen Angehörigen eine lohnende Anlage. Sie bilden das soziale Kapital der Gesellschaft, das sich über Generationen hinweg neu verzinst."

Wesentliche Änderungen ab dem 1. Januar 2009 im Überblick:

Familienleistungsgesetz:

Das Kindergeld steigt jeweils monatlich für erste und zweite Kinder um 10 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um 16 Euro auf 195 Euro. Zudem wird der Kinderfreibetrag in der Steuer um 216 Euro auf 6.024 Euro jährlich angehoben. Davon profitieren Eltern, die zusammen ein Bruttoeinkommen von mehr als rund 67.000 Euro haben oder Alleinerziehende, die mehr als rund 35.000 Euro brutto verdienen. Künftig wird es für Familien einfacher, unterstützende Dienstleistungen steuerlich geltend zu machen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro (höchstens 4.000 Euro) pro Jahr ausgeweitet, die von der Steuerschuld abgezogen werden können.

"Dank des neuen Familienleistungsgesetzes können vielen Familien leichter als bisher über die Runden kommen. Allein durch die Erhöhung und Staffelung des Kindergeldes haben Millionen Familien ab dem 1. Januar mehr Geld in der Tasche", erklärt Ursula von der Leyen.

Kinderförderungsgesetz (KiföG):
Mit dem KiföG schaffen Bund, Länder und Kommunen die entscheidenden Voraussetzungen, damit bis zum Jahr 2013 bundesweit jedes dritte Kind unter drei Jahren einen Platz in der Kita oder bei einer Tagesmutter findet. Die erweiterten Bedarfskriterien, die schon in der Ausbauphase bis zum 31. Juli 2013 gelten, eröffnen noch mehr Kindern als bisher die Chance auf frühe Förderung. Zudem sollen ab dem 1. Januar nicht mehr nur berufstätige Eltern einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, sondern auch diejenigen, die Arbeit suchen. Ab dem 1. August 2013 gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz vom vollendeten ersten Lebensjahr an für alle Kinder. Der Bund unterstützt den Ausbau der Kinderbetreuung bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro, darunter 2,15 Milliarden Euro für Investitionskosten und 1,85 Milliarden Euro Betriebskosten, die in diesen Tagen erstmals abgerufen werden können.

"Das Kinderförderungsgesetz ist ein Meilenstein - für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für mehr Bildung unserer Kinder", sagt Ursula von der Leyen. "Der Bund steht zu seiner Verantwortung. Länder und Gemeinden können ab dem Jahreswechsel nicht nur Bundesmittel für den Bau neuer Kitas abrufen, sondern erstmals auch Kosten für zusätzliche Erzieherinnen oder Tagesmütter geltend machen. Damit steigen die Chancen, dass die ellenlangen Wartelisten schon bald spürbar schrumpfen."

Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes:
Die Regelungen zu Elterngeld und Elternzeit werden gezielt verbessert: Künftig gilt eine einheitliche Mindestbezugszeit des Elterngeldes von zwei Monaten. Die Anträge können flexibler gestellt werden. Für minderjährige sowie junge volljährige Eltern in Ausbildung vergrößern sich die Chancen, neben der Sorge für das Neugeborene auch noch ihre Ausbildung abzuschließen: Die Großeltern haben nun einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit, um die jungen Eltern bei der Betreuung des Enkelkindes zu unterstützen. Auch die besonderen Belange von ehemaligen und aktiven Wehr- und Zivildienstleistenden werden bei der Einkommensermittlung besser berücksichtigt.

"Das Elterngeld hat unsere Erwartungen weit übertroffen", so Ursula von der Leyen. "Es wird inzwischen von über 99 Prozent aller Haushalte beantragt, in denen ein Kind geboren wird. Dass die Zahl der Geburten auch im ersten Halbjahr 2008 gegenüber dem Vorjahr weiter deutlich angestiegen ist, ist ein überwältigender Vertrauensvorschuss der jungen Menschen!"

Start Modellprogramm "Freiwilligendienste aller Generationen":
In bundesweit mehr als 45 Modellstandorten investieren Freiwillige mindestens acht Stunden pro Woche für ein Projekt - und das verlässlich über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Plätze gibt es beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Pflege, Sport, oder Bildung, Kultur, Nachbarschaftshilfe oder Familienassistenz. Dazu schließen die Ehrenamtlichen verbindliche Vereinbarungen mit ihrem/ihrer "ArbeitgeberIn". Im Gegenzug haben sie einen Anspruch auf Qualifizierung sowie eine kontinuierliche Betreuung und Begleitung.

"Schon heute setzen sich 23 Millionen Menschen in Deutschland freiwillig für andere ein", erklärt Ursula von der Leyen. "Das ist ein starkes Fundament, auf dem wir aufbauen. Ich wünsche mir, dass noch mehr Menschen die Erfahrung machen, dass der Einsatz für andere Menschen nicht nur den anderen gut tut, sondern vor allem auch einem selbst."

"Schulverweigerung - Die 2. Chance":
Das Bundesfamilienministerium bündelt und verstärkt im kommenden Jahr seine Angebote, die Jugendliche und ihre Eltern unterstützen, wenn es Probleme in der Schule und Ausbildung gibt. Das erfolgreiche Programm der Kompetenzagenturen wird deutlich ausgebaut und in den nächsten drei Jahren mit mehr als 143 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) unterfüttert. Die künftig bundesweit 400 Standorte bilden nicht nur ein flächendeckendes Netz an Hilfeeinrichtungen für Schülerinnen und Schüler, die Gefahr laufen, den Kontakt zur Schule zu verlieren. Sie sind auch Anlaufstellen für Eltern und LehrerInnen, die gemeinsam mit den Jugendlichen die notwendigen Schritte zum Schulabschluss vereinbaren.

"Mit dem Programm helfen wir Jugendlichen, die in eine Sackgasse geraten sind", sagt Ursula von der Leyen. "Wir müssen hartnäckig an diesen jungen Menschen dranbleiben, damit Schulprobleme nicht die Perspektive für den gesamten späteren Lebensweg belasten."

AVIVA-Fazit: Die Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro im Monat ist sicherlich keine Motivation, ein Kind zu bekommen, dennoch können damit wenigstens die gestiegenen Kosten für Grundnahrungsmittel aufgefangen werden. Größere Bedeutung für Eltern und insbesondere für Alleinerziehende hat der Ausbau von staatlichen – und zwar kostenlosen – Kinderbetreuungsangeboten. Abgesehen von der mehr als bedauerlichen Tatsache, dass diese frühe Forderung der Frauenbewegung nicht schon in den vergangenen 30 Jahren umgesetzt wurde, empfindet die AVIVA-Redaktion es als Diskriminierung, dass ausgerechnet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend lediglich von "Tagesmüttern" als Alternative zu Kitas u.ä. spricht und nicht von "Tagesbetreuungspersonal", das Männer mit einschließen würde.

Ausführliche Informationen zu diesen Themen finden Sie unter: www.familien-wegweiser.de

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: www.bmfsfj.de

Quelle: Pressemitteilung Nr. 357/2008, 19.12.2008


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Beitrag vom 19.12.2008

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